Netzwerk
Musikzeitung: https://www.musikzeitung.ch/
art & care: https://www.artandcare.org/home-de
Bühnenmütter* e.V.: https://www.buehnenmuetter.com/
Caring Culture Lab: https://www.caringculturelab.org
Berichte
Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen
Sieg für schwangere Frauen
Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.
Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.
Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.
Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.
carte blanche in der Schweizer Musikzeitung Ausgabe 08/09 2025
Nationale Arbeitsgruppe "Vereinbarkeit Care und Beruf" sucht Mitarbeiter:innen
Die Delegiertenversammlung des Zentralverbandes hat dieses Jahr die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit Care und Beruf“ gegründet. Wir wollen daran arbeiten, dass
- alle Musikerinnen und Musiker über die Mutterschutzgesetze informiert werden und die Möglichkeiten der Umsetzung in den Orchestern aufgezeigt werden. Was schlussendlich in den einzelnen Orchestern umgesetzt oder ausgehandelt werden soll, bleibt Sache der einzelnen Orchester.
- endlich Aufklärungsarbeit in Bezug auf die Risiken von Lärm in der Schwangerschaft geleistet wird.
- alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Care und Beruf ausgeschöpft werden.
- Freischaffende vor Lohnausfällen infolge von Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft geschützt werden.
Um einen Überblick über den status quo zu bekommen, um in den Austausch zu kommen und Mitarbeiter:innen für die Arbeitsgruppe zu finden, haben wir zwei Zoomtreffen organisiert. Ziel ist, dass wir Ende September eine Arbeitsgruppe mit 7 Mitgliedern definieren können.
Die Termine sind:
Donnerstag, der 11. September 20:30-22:00 Uhr
Dienstag, der 16. September 9:00-10:30 Uhr
Bitte meldet Euch bei Interesse hier über die Homepage oder per mail an careundberuf@smv bei uns, dann schicken wir Euch den link zum zoom. Wer an den Zoom-Terminen nicht teilnehmen kann, aber dennoch gerne mitarbeiten oder einfach seine Ideen und Erfahrungen teilen möchte, kann uns auf gleichem Weg schreiben. Wir werden dann versuchen einen weiteren Termin zu organisieren.
Wir freuen uns auf diese wichtige Vernetzung, denn viele Köpfe haben einfach mehr Ideen.
Hanna und Elisabeth aus der Philharmonia Zürich (ab September wieder Orchester der Oper Zürich)
Hanna Rasche, Artikel im Newsletter der Sektion Zürich des SMV, Juli 2025
Vernetzung zu Gunsten des Mutterschutzes
Im März 2023 haben wir in der Philharmonia Zürich am Opernhaus die Anlaufstelle Elternschaft gegründet. Sie besteht aus Elisabeth Göring, Anne Gerstenberger und Hanna Rasche.
Wir fördern den Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und sind oft erste Anlaufstelle für werdende Mütter in der Frühphase der Schwangerschaft.
Damit wir nicht nur für Orchestermusiker:innen, sondern auch für Kolleg:innen aus anderen Abteilungen wie Chor, Ballett und Technik verhandeln können, haben wir im Juni 2025 die Fachgruppe Elternschaft mit gewählten Vertretern aus allen Gewerkschaften und dem Personalrat geschaffen.
Am Opernhaus Zürich stehen wir in regelmässigem Austausch mit der Personalabteilung und haben z.B. dafür gesorgt, dassRuheräume und Stillzimmer eingerichtet wurden und Schallmessungen an den Positionen der Schwangeren durchgeführt werden. Durch unseren Einsatz wird dem Mutterschutz am Opernhaus nun mehr Aufmerksamkeit geschenkt und dadurch werden endlich gesetzliche Vorgaben eingehalten.
Im Austausch mit Eltern aus anderen Schweizer Orchestern haben wir festgestellt, dass jedes Orchester eigene Wege entwickelt hat, den Mutterschutz und den Vaterschaftsurlaub umzusetzen und um Eltern die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf zu ermöglichen.
Wir sind sehr daran interessiert, diese vielen Herausforderungen aber auch die Vielfalt an Lösungen zusammenzutragen und evtl. gibt es Ideen, die sich von einem Orchester auf das andere übertragen lassen. Daher haben wir an der Delegiertenversammlung der Sektion im April 2025 die Anlaufstelle Elterschaft auf Sektionsebene geschaffen. Unsere Sitzungen finden online statt, damit der Zeitaufwand möglichst gering gehalten werden kann.
Über unsere Homepage SMV ZH AG Elternschaft könnt ihr ganz einfach Kontakt zu uns aufnehmen und sehen, wann wir zoom-Konferenzen zum Erfahrungsaustausch anbieten.
Ein ganz besonderes Augenmerk müssen wir beim Mutterschutz auf die Situation der freischaffenden schwangeren Musikerinnen legen wie Hanna in ihrem Artikel "Schwangerschaft führt zu monatelangem Lohnausfall" in der Schweizer Musikzeitung vom November 2024 erklärt hat. Die Situation der Freischaffenden kann eigentlich nur von Seiten der Politik verbessert werden. Eine entsprechende Motion im Ständerat hat Flavia Wasserfallen im Juni 2024 eingereicht. Um über den Verlauf dieser Motion immer aktuell informiert zu sein, kann man das Geschäft (Motion 24.3653) auf der Homepage des Parlaments abonnieren. Dennoch werden wir versuchen auch andere kreative Lösungen für diese Problematik zu finden.
Momentan suchen wir daher noch interessierte Freischaffende welche mit uns in dieser Anlaufstelle Elternschaft auf Sektionsebene arbeiten möchten - es sind ausdrücklich sowohl Frauen als auch Männer willkommen, Eltern und Nichteltern, Vorstand oder Nichtvorstand.
Diese politische Ebene ist für uns ganz neu und bedingt weitere Vernetzung auf nationaler Ebene. Daher haben wir vorerst für ein Jahr auch auf nationaler Ebene eine Arbeitsgruppe Vereinbarkeit Care und Beruf geschaffen. Auch für diese Arbeitsgruppe sind wir auf der Suche nach Orchetsermusiker:innen und Freischaffenden, die ihre Erfahrungen und Ideen einbringen wollen.
Um einen Überblick über den status quo zu bekommen, um in den Austausch zu kommen und Mitarbeiter:innen auch für die nationale Arbeitsgruppe Care und Beruf zu finden, möchten wir gerne zwei Zoomtreffen mit Interessierten organisieren.
Die Termine sind:
Donnerstag, der 11. September 20:30-22:00 Uhr
Dienstag, der 16. September 9:00-10:30 Uhr
Bitte meldet Euch bei Interesse über unsere Homepage SMV ZH AG Elternschaft bei uns, dann schicken wir Euch den link zum zoom. Wer an den Zoom-Terminen nicht teilnehmen kann, aber dennoch gerne mitarbeiten oder einfach seine Ideen und Erfahrungen teilen möchte, kann uns auf gleichem Weg schreiben. Wir werden dann versuchen per noodle einen weiteren Termin zu organisieren.
Wir freuen uns auf diese wichtige Vernetzung, denn viele Köpfe haben einfach mehr Ideen.
Hanna, Anne und Elisabeth aus der Philharmonia Zürich (ab September wieder Orchester der Oper Zürich)
Hanna Rasche: Artikel vom 24.10.2024 für die GBKZ, veröffentlicht auch am 27.11.2024 in der Schweizer Musikzeitung
Schwangerschaft führt zu monatelangem Lohnausfall
Die heutige Situation ist für schwangere freischaffende Musikerinnen überhaupt nicht ideal
Anfang September hat der Bundesrat die Motion «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» zur Ablehnung empfohlen, da er keinen Handlungsbedarf sehe. Er sollte mal einen Blick in die Musik-Branche werfen!
Schwangere geniessen einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Können sie ihre übliche Arbeit nicht mehr ausführen, weil diese zu beschwerlich oder zu gefährlich ist, muss ihnen ihr Arbeitgeber eine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten. Acht Wochen vor der Geburt gilt ausserdem ein Arbeitsverbot ab 20 Uhr. Ist es dem/der Arbeitgeber:in nicht möglich, eine gleichwertige Ersatzarbeit anzubieten, müssen Schwangere freigestellt und ihnen 80 Prozent ihres Lohns gezahlt werden. Die Krankentagegeldversicherung springt hier nicht ein, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit!
Bei uns Musikerinnen bedeutet das, dass wir acht Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten können. Auch eine konsequente Einhaltung des im Mutterschutzgesetz vorgesehenen Lärmgrenzwertes von 85dB(A) – zum Schutz des ungeborenen Kindes – führt teils zu monatelangen Beschäftigungsverboten.
Für Festangestellte ist das vorderhand kein Problem. Insbesondere dann nicht, wenn sie einem guten GAV unterstehen und dabei zum Teil von Regelungen profitieren, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Doch sehr viele Musiker:innen arbeiten freischaffend.
Freischaffende sind die Basis des musikalischen Kulturlebens in der Schweiz. Kein Chorkonzert und kein Festival kommt ohne sie aus. Selbst die Profiorchester sind auf sie angewiesen, wenn sie grosse Programme spielen, eigene Orchestermitglieder krank oder Stellen frei sind. Sie werden projektweise unter Vertrag genommen, gelten aber nicht als selbständig erwerbend, da sie meist keine eigenen Konzerte organisieren. Als Schwangere werden sie – zumindest in den letzten Monaten – ganz einfach nicht mehr angestellt.
Bleibt nur, sich auf dem RAV zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Arbeitslosenversicherte, die wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft arbeitsunfähig sind, haben jedoch längstens bis zum 30. Tag Anspruch auf die volle Arbeitslosenentschädigung.
Voraussetzungen, um nach der Geburt Mutterschaftsentschädigung zu erhalten, sind aber ein Arbeitsvertrag, der Status selbstständig erwerbend, oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder zu erfüllen. Mit anderen Worten: Freischaffende haben kaum Chancen, Mutterschaftsentschädigung zu erhalten. Bei ihnen führt das Mutterschutzgesetz, welches die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes – vollkommen zu Recht – schützt, zu monatelangem, totalem Lohnausfall.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es in anderen Branchen mit einem hohen Anteil weiblicher Freischaffender anders aussieht als bei uns Musikerinnen. Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion verlangt, dass keine Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung während der Schwangerschaft erfolgen kann, dass die Anzahl ALV-Taggelder für schwangere Arbeitslose bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhöht wird und die Lohnfortzahlung durch EO-Entschädigungen bei ärztlich erlassenen Beschäftigungsverboten übernommen wird.
Derzeit wird sie im Ständerat behandelt. Ich hoffe sehr, dass die kleine Kammer den Handlungsbedarf sieht!
Die Hornistin Hanna Rasche spielt in der Philharmonia Zürich und ist Mitglied der Gewerkschaft SMV und der Anlaufstelle Elternschaft am Opernhaus Zürich.
Einige Erläuterungen zum Thema der Motion, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt und die im obenstehenden Artikel erwähnt wird.
Auf Initiative des SMV und anderer Gewerkschaften und mit Unterstützung des SGB hat Ständerätin Flavia Wasserfallen am 13. Juni unter dem Titel «Schwangerschaft am Arbeitsplatz: Lücken schliessen – Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragen will, die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, damit
– keine Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung während der Schwangerschaft erfolgen kann;
– die Anzahl ALV-Taggelder für schwangere Arbeitslose bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhöht werden;
– die Lohnfortzahlung durch EO-Entschädigungen bei ärztlich erlassenen Beschäftigungsverboten übernommen wird.
Diese Anpassungen sind dringend nötig, um die schwangeren Musikerinnen, die aufgrund von Schalldruckmessungen in den Orchestern in Anwendung der Mutterschutzverordnung von einem Beschäftigungsverbot betroffen sind, besser abzusichern.
Trotz der Probleme, welche die aktuelle Rechtslage mit sich bringt, hat der Bundesrat am vergangenen 4. September 2024 eine negative Stellungnahme abgegeben. Die Motion wurde jetzt zur Prüfung an die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats weitergeleitet.
Motion anschauen: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243653